Geschlechtergerechtes Gesundheitssystem

Geschlechtergerechtes Gesundheitssystem

Thema "Halbzeitbilanz 2023" | 30. November 2023

Frauen und Männer unterscheiden sich in Bezug auf Gesundheit und Krankheit, sodass Forschung, Diagnostik und Therapie geschlechtsspezifisch erfolgen müssen. Geschlechtsspezifische Unterschiede ergeben sich u.a. bei der Entstehung und Symptomatik von Krankheiten, im gesundheitsrelevanten Verhalten und bei der Inanspruchnahme von Versorgungsangeboten. Neben biologischen Faktoren spielen soziale Faktoren eine Rolle. Zur Stärkung reproduktiver Gesundheit gehören auch eine gute Versorgung während Schwangerschaft und Geburt sowie der Zugang zu Verhütungsmitteln.

Positiv bewertet der DF, dass die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes die Geburtshilfe in Krankenhäusern mit insgesamt 240 Mio. Euro für die Jahre 2023 und 2024 stärkt. Um die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen zu verbessern – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – ist dies allerdings nicht ausreichend. Die Umsetzung der Evaluation von Fehlanreizen bei Kaiserschnitten sowie eine 1:1 Hebammenbetreuung müssen jetzt auf den Weg gebracht werden inkl. der Beseitigung struktureller Probleme.

Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung 2023 einen Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ vorgelegt hat. Der DF vermisst in dem Entwurf jedoch Gesamtkonzept und -strategie, um tatsächlich nachhaltige Verbesserungen zu erreichen sowie eine frauenzentrierte Ausrichtung. Das Nationale Gesundheitsziel kann nur durch planvolles politisches Vorgehen auf Bundes- und Länderebene mit Einbezug entsprechender Akteur*innen umgesetzt werden. Darüber hinaus fordert der DF, die Umsetzung des Aktionsplans durch eine Koordinationsstelle auf Bundesebene zu begleiten.

Erfreulich ist, dass die Bundesregierung die Streichung des Paragrafen 219a StGB direkt zu Beginn der Legislaturperiode umgesetzt hat. Frauen haben somit uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche sowie freie Ärzt*innenwahl und Ärzt*innen haben Rechtssicherheit. Die Ampel hat weiterhin angekündigt, Verhütungsmittel als Satzungsleistung der Krankenkassen zu finanzieren. Dies muss auch selbstbestimmte operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung für alle Menschen einschließen. Da Verhütung in partnerschaftlicher Verantwortung liegt, ist es wichtig, dass die Bundesregierung wie angekündigt Forschungsförderung hinsichtlich aller Geschlechter erhöht.

Die Koalition hat geschlechtsspezifische Prävention, Gesundheitsförderung, Versorgung und Forschung sowie die Beseitigung des Gender Data Gap im Gesundheitsbereich vereinbart. Entsprechende Forschungsvorhaben müssen somit auf den Weg gebracht werden. Die Änderung der ärztlichen Approbationsordnung mit der Aufnahme von Gendermedizin steht ebenfalls noch aus. Notwendig ist, dass aktuelle Forschungsergebnisse entsprechend in medizinischen Ausbildungsberufen und Behandlungsleitlinien eingeht. Das Gesundheitssystem muss geschlechtsspezifische Unterschiede in den Blick nehmen und Bedarfen und Fragen in der medizinischen Versorgung und Forschung gerecht werden. Darüber hinaus fordert der DF eine regelmäßige geschlechtsspezifische Gesundheitsberichterstattung.

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