Auf Einladung des Deutschen Frauenrats hat sich am 23. November 2018 die CEDAW-Allianz Deutschland gegründet. Die Ziele der Allianz sind die kritische Begleitung und Kommentierung des Staatenberichts-verfahren gegenüber dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf. In diesem Bericht legt die deutsche Bundesregierung alle vier bis fünf Jahre Rechenschaft über die tatsächlichen Maßnahmen und Fortschritte bei der Umsetzung dieser UN-Menschenrechtskonvention ab.
Durch CEDAW – das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – wurde 1979 erstmals eine internationale Konvention verabschiedet, die Staaten dazu verpflichtet, eine Gleichheit von Männern und Frauen nicht nur formal als Norm zu akzeptieren, sondern in einen staatlichen Handlungsauftrag umzuwandeln. Staaten verpflichten sich in der Konvention, reale Ungleichheiten und Diskriminierungen abzubauen und aktiv auf eine tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinzuwirken.
Die Debatten um Parität, Lohngefälle, Lohnungleichheit, Care Work sind alles politische Debatten der tatsächlichen Gleichstellung und nicht der rechtlich formalen. In diesem Spannungsfeld muss auch das erkämpfte Frauenwahlrecht von 1918 gesehen werden. Dies erkannte Frauen in Deutschland zwar als Staatsbürgerinnen mit einem Recht auf politische Teilhabe als Gleiche an. Politischer Handlungsspielraum für konkrete Frauenpolitik hat sich dadurch jedoch nicht in angemessenem Umfang gesellschaftlich entwickelt. Für die notwendige Vertiefung der formalen Gleichheit von Männern und Frauen wurde mit CEDAW für die Wahrung von und den Kampf für Frauenrechte ein neues Fundament gelegt.
Nach dem Inkrafttreten in Deutschland 1985 bleibt die Umsetzung der UN-Konvention jedoch noch immer hinter den Ansprüchen zurück. Die Arbeit des CEDAW-Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau bleibt frauenpolitischer Auftrag, Notwendigkeit und hartes Brot. Dabei stellen zivilgesellschaftliche Organisationen für den Ausschuss ein zentrales Korrektiv im Staatenberichtsverfahren dar. Im Rahmen dieses Prozesses wird die CEDAW-Allianz Deutschland zum einen auf die Grundlage des Staatenberichtes – eine Fragenliste des CEDAW-Ausschusses – einwirken und auch zum Staatenbericht Deutschlands selbst einen eigenständigen Alternativbericht verfassen. Fruchtbare Zusammenarbeit wird mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen erwartet, die im Rahmen der jüngst in 2018 ratifizierten europäischen Istanbul-Konvention zum Abbau von Gewalt gegen Frauen vorbereitet wird.
Die CEDAW-Allianz Deutschland baut auf den Erfahrungen der CEDAW-Allianz 2015-2017 auf.