Gleichstellung bis 2030 verwirklichen

Gleichstellung bis 2030 verwirklichen

Thema "Europawahl" | 12. Februar 2024

a)    Frauenrechte schützen und stärken

Die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt ist die Voraussetzung für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung. Diese europäischen Grundwerte dürfen von keinem Mitgliedsstaat in Frage gestellt werden. Die Demokratie in Europa bleibt unvollständig, solange die Mehrheit der Bevölkerung strukturell benachteiligt wird und von gleicher Teilhabe ausgeschlossen wird. Wenn die Gleichstellung der Geschlechter bis 2030 in der EU verwirklicht werden soll, müssen alle Politikfelder konsequent feministisch ausgerichtet werden. Alle Maßnahmen, Gesetzgebungsverfahren und Finanzierungslinien müssen so ausgerichtet werden, dass Geschlechtergerechtigkeit vorangebracht wird.

Wir im DF fordern:

  • Die Stärkung der Demokratie durch gleiche Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Entscheidungsgremien und -ebenen von Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Kultur.
  • Die Förderung der Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfalt.
  • Die Überprüfung der Wirkungen der EU-Strategie auf die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, die Ergebnisse in eine Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2.0 für 2025-2030 miteinzubeziehen, mit einem Aktionsplan “Gleichstellung bis 2030 in allen Politikfeldern verwirklichen” zu unterlegen und hierfür ein eigenes Budget bereitzustellen.
  • Ambitionierte Maßnahmen, um Gender-Stereotypen, Sexismus und sexistische Hassreden sowie ihre Auswirkungen in allen Gesellschaftsbereichen zu bekämpfen, auch in den (digitalen) Medien, in der Bildung und auf dem Arbeitsmarkt.
  • Die Gewährleistung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und Mädchen.
  • Die Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – u.a. antifeministische, rassistische, antisemitische, islamfeindliche, homo- und transfeindliche Einstellungen und völkisch-nationale Ideologien – mit einer konsequenten Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik.

 

b)     Gleichberechtigte Repräsentanz und Teilhabe von Frauen gewährleisten

Die EU ist rechtlich verpflichtet, die Gleichberechtigung der Geschlechter voranzutreiben. Dementsprechend ist eine gleichberechtigte Repräsentanz und Beteiligung von Frauen, sowie die geschlechterparitätische Besetzung von Ämtern und Mandaten auf allen Entscheidungsebenen der EU wesentlich.

Wir im DF fordern:

  • Paritätisch besetzte Listenmandate bei der Aufstellung der Kandidat*innen für die Wahlen zum EU-Parlament.
  • Die paritätische Vertretung der Geschlechter in Form einer 50/50 Repräsentation in allen EU-Entscheidungsorganen sicherzustellen, auch für die „Top-Jobs“ in der EU.
  • Eine*n EU-Kommissar*in, die/ der ausschließlich für Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter zuständig ist, sowie die Durchsetzung des Gender Impact Assessments bei allen anderen Generaldirektionen.
  • Wirksame gesetzlich verankerte Regelungen zur Frauenförderung in der Privatwirtschaft und zu Parität in den Führungspositionen von Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Kultur in allen Mitgliedsstaaten.

 

c)      Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik geschlechtergerecht gestalten

Wirtschaft und Arbeitswelt befinden sich im Umbruch. Insbesondere die Überwindung multipler Krisen und die erfolgreiche Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse fordern eine konsequente gleichstellungspolitische Ausrichtung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Überholte Rollenbilder und falsche Anreize in der Steuer- und Sozialpolitik, sowie unzureichende Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschweren Frauen noch immer die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben und Männern die Übernahme von unbezahlter Sorgearbeit. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, sind in Führungsfunktionen unterrepräsentiert und häufiger als Männer in Branchen mit schlechten Arbeitsbedingungen und niedrigen Löhnen tätig.

Wir im DF fordern:

  • Die Durchsetzung von Entgeltgleichheit nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“.
  • Die Sicherstellung einer eigenständigen Existenzsicherung über den Lebensverlauf: Frauen Zugang zu qualitativ hochwertiger Arbeit zu verschaffen mit angemessenem Einkommen, sozialer Absicherung, Beschäftigungssicherheit und Möglichkeiten persönlicher Weiterentwicklung.
  • Die Durchführung einer systematischen Untersuchung der Wirtschafts- und Sozialpolitik auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auch auf der jeweiligen nationalen Ebene, um so die strukturellen Ursachen mangelnder Teilhabe zu überwinden und eine daraus folgende Feminisierung der Armut zu beseitigen.
  • Die Sicherstellung eigenständiger und geschlechtergerechter Zugänge zu den sozialen Sicherungssystemen und die Überwindung des geschlechtsspezifische Rentengefälles.
  • Die Bereitstellung einer verlässlichen, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Infrastruktur zur Betreuung und Bildung von Kindern sowie für Pflegebedürftige.
  • Sicherstellen von Geschlechtergerechtigkeit in der ökologischen und digitalen Transformation.

 

d)     EU-Politik feministisch ausrichten
a.      Feministische Klimapolitik sicherstellen

Frauen sind unverhältnismäßig stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen; sie sind zugleich auch bedeutende Akteurinnen, die umfassend in den grünen Wandel miteinbezogen werden müssen, um ihn voranzutreiben. Eine wirksame Klimapolitik muss bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern von Anfang an mitdenken, Frauen Teilhabe und soziale Sicherung im Transformationsprozess garantieren, die Auswirkungen klimapolitischer Maßnahmen national und international geschlechterkritisch in den Blick nehmen und darauf reagieren.

Wir im DF fordern:

  • Die Freistellung von genderspezifischen Haushaltsmitteln bei der Finanzierung von Klima- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
  • Eskalierenden Energie-Armut vorbeugen, die unverhältnismäßig viele Frauen betrifft.
  • Geschlechtergerechtigkeit als grundlegende Voraussetzung von Green Economy-Konzepten für einen nachhaltigen sozial-ökologischen Wandel zu implementieren.
  • Die vollständige Umsetzung der vereinbarten Schlussfolgerungen zu Frauen, Geschlecht und Klima der UN-Frauenrechtskommission (E/CN.6/2022/L.7).
  • Konsequentes Gender Budgeting und eine Finanzierung von geschlechtersensibler Forschung sowie Gender-Impact-Analysen auf allen Ebenen der klimapolitischen Handlungsfelder.
b.     Handels- und Wirtschaftspolitik feministisch gestalten

Um globale Ungleichheit und die Unterdrückung von Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt zu überwinden sowie Frieden nachhaltig zu sichern, bedarf es transformativer feministischer Ansätze in der Wirtschafts- und Handelspolitik. Als eine der größten Wirtschafts- und Freihandelszonen hat die EU enormes Potenzial, die wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen und Mädchen weltweit zu verbessern, indem sie Arbeits-, Menschenrechts- und Sozialstandards sowie Umwelt- und Klimaschutz voranbringt. Dazu gehört die EU-Handelspolitik derart zu gestalten, dass sie der postkolonialen Verantwortung des sogenannten Globalen Norden Rechnung trägt und sich gegen die Auswirkungen einer ausbeutenden Wirtschafts- und Handelspolitik einsetzt.[1]

Wir im DF fordern:

  • Eine konzeptionelle Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft hin zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft unter gleichberechtigter Teilhabe von Frauen.
  • Eine gerechte Verteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern,[2] sowie Investitionen in die Versorgungsökonomie und Anerkennung ihrer zentralen Rolle bei allen Konjunkturmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die un- oder unterbezahlte Sorgearbeit von Frauen nicht dazu genutzt wird, Lücken in der öffentlichen Versorgung zu füllen.
  • Neben der Erwerbsökonomie auch die Versorgungsökonomie zu erfassen, mindestens aber parallel zum europäischen Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jedem Jahr auch die versorgungsökonomischen Leistungen amtlich auszuweisen.
  • Bei Verhandlungen zu Freihandels- und Investitionsabkommen die Auswirkungen der Vereinbarungen auf die Lebenswirklichkeit von Frauen kritisch zu begleiten und hart erkämpfte Errungenschaften im Arbeitsrecht oder der Sozialgesetzgebung zu erhalten.
  • Die Sicherung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Wertschöpfungsketten anhand eines wirksamen Lieferkettengesetzes, das Unternehmen dazu verpflichtet, in der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten zu lassen.

[1] Vgl. dazu auch Gemeinsames Positionspapier des Netzwerk 1325 (2022): Annäherungen an eine feministische Außenpolitik, abrufbar unter https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2022/08/E-Paper-Feministische-Aussenpolitik-FINAL-Netzwerk-1325.pdf.

[2] DF Stellungnahme (2020): Krisenfest und konsequent – Erwartungen an die EU-Gleichstellungsstrategie 2021-2025, abrufbar unter https://www.frauenrat.de/stellungnahme-zur-eu-gleichstellungsstrategie/

 

Hier geht’s weiter zur Forderung: Auf das Ergebnis kommt es an – Gender Impact Assessment einführen
Hier geht’s zurück
zur Forderung: Gleichstellung bis 2023 umsetzen

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