Der Deutsche Frauenrat legt seinen Äußerungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit familienpolitischen Fragen im weitesten Sinne folgende Definition zu Grunde:
Familie ist unabhängig von der Rechtsform, auf der sie begründet ist, überall da, wo Menschen in einer auf Dauer angelegten und/oder von Verantwortung getragenen Beziehung miteinander leben.
„Familienrecht – Familienpolitik“ behandelt schwerpunktmäßig Kinderbetreuung und Kinderschutz, aber auch das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung und Scheidung. Dabei überschneidet sich der Schwerpunkt „Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit“ mit dem Politikfeld „Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik“.
Die Möglichkeit, Eizellen einzufrieren, um die Geburt eines Kindes für einen späteren Zeitpunkt zu planen, wird seit einigen Wochen auch in Deutschland intensiv diskutiert. Die …