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Friedens-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik

Prävention - Protektion - Partizipation

Die Satzung des Deutschen Frauenrates bestimmt:

„Zweck des Vereins ist die Förderung der staatsbürgerlichen Bildung zur Sicherung der Demokratie, die Förderung der Toleranz, der Völkerverständigung, der internationalen Zusammenarbeit und der Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheits- und Gleichberechtigungsgebote.“

Demnach sind Frauenrechte als Menschenrechte nicht erst seit der Weltmenschenrechtskonferenz 1993 ein Thema im Deutschen Frauenrat. Das Abschlussdokument („Wiener Erklärung“) enthält die Erklärung: „Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“. Im Zusammenhang mit Kriegen, terroristischen Angriffen und Umweltkatastrophen geht es darum, die Rolle der Frauen nicht nur als Opfer, sondern als gleichberechtigte Partnerinnen im Prozess des Wiederaufbaus zu thematisieren.

In allen zwischenstaatlichen Kriegen sowie in Bürgerkriegen waren und sind Frauen in hohem Maße Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen. Sie sind aber auch aktiv beteiligt als Unterstützerinnen, als Soldatinnen regulärer Armeen oder Kämpferinnen in Befreiungs- oder Widerstandsbewegungen. Dennoch wurde erst im Jahr 2000 durch die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben, „dass Frauen in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen“ stärker vertreten sein sollen. Auch wurden alle Parteien bewaffneter Konflikte aufgefordert „das auf die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen, insbesondere als Zivilpersonen, anwendbare Völkerrecht vollinhaltlich zu achten.“

Über die Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates hinaus würdigt der Deutsche Frauenrat die in den Folgejahren beschlossenen UNSR-Resolutionen 1820, 1888 und 1889. Die Resolution 1820 verurteilt erstmalig die als Kriegstaktik eingesetzte sexuelle Gewalt gegen Zivilpersonen, insbesondere gegen Frauen und Mädchen, da sie Konflikte erheblich verschärft und die Wiederherstellung des Weltfriedens gefährden kann. Die Resolution 1888 verlangt nachdrücklich die Umsetzung der Resolution 1325 und fordert eine wirkungsvolle Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in bewaffneten Konflikten. Der UN-Generalsekretär wird aufgefordert, eine/n Sonderbeauftragte/n zum Thema sexuelle Gewalt in Konflikten einzurichten; dies ist mit der Benennung von Margot Wallström im Februar 2010 erfolgt. Die Resolution 1889 benennt Fristen zur Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen der Resolution 1325.

Der Deutsche Frauenrat fordert daran anschließend:

1.Prävention – Maßnahmen zur Vermeidung bewaffneter Konflikte

2.Protektion – Schutz von Frauen in bewaffneten Konflikten

3.Partizipation – Beteiligung von Frauen am (Wieder-)Aufbau gerechter und demokratischer Strukturen


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